Ablegereife von Antirutschmatten

 

Ablegereife bedeutet, dass ein Hilfsmittel der Ladungssicherung nicht mehr eingesetzt werden darf. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die Ablegereife wird erreicht, wenn nur einer der nachfolgenden Punkte zutrifft ...

 

Ablegereife (VDI 2700 Blatt 15) für Antirutschmatten zur Ladungssicherung aus PU-gebundenem Gummigranulat

 

  • Abrieb auf der Oberfläche
  • Aufgequollene Stellen 
  • Ausgebrochene Materialien 
  • Bleibende Druckstellen oder Verformungen
  • Risse
  • Schäden durch Kontakt mit aggressiven Stoffen
  • Verschmutzung die Funktion beeinträchtigt
  • Versprödung

Gemäß der VDI-Richtlinie 2700 ff. müssen rutschhemmende Materialien (rhM) - also auch Antirutschmatten - von einem unabhängigen Institut geprüft werden. Sie dürfen dann auch bis zur Ablegereife (VDI 2700 Blatt 15) eingesetzt werden.